Uhren versichern

Ein spannendes Thema wie ich finde – Sie etwa nicht?

Fangen wir mal ganz von vorne an… grundsätzlich und unabhängig von der Frage zur Versicherung von Luxusuhren:
Uhren und zugehörige Papiere lagert man nie zusammen.
Fertigen Sie immer Fotos von Uhren und Papieren an.

Jetzt zum Thema – wie verhält es sich mit der Versicherung von Uhren.
Dazu habe ich mal ein paar Punkte aufgeführt, die letztlich nur zur Sensibilisierung dienen:

  1. Haben Sie eine Hausratversicherung? Wenn ja – siehe Punkt 2 ff
    Wenn nein: sollte man meiner Ansicht nach haben. 🙂
  2. Was ist versichert? Hier muss der versicherte Tarif individuell geprüft werden.
    Was muss geprüft werden? Ganz klar: Sind Wertsachen versichert, in welcher Höhe und was ist in den Bedingungen des Versicherers als Wertsache definiert.
  3. Sind Uhren Wertsachen?
    Eine „normale Stahluhr“ von z. B. Rolex, Breitling o.ä. könnte – sofern in den Bedingungen ihres Versicherers nicht explizit Uhren der Wertsache zugeordnet sind – dem Hausrat zugehören. Siehe OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 10.11.2011, Az: 10 U 771/11
    Manche Versicherer nennen Uhren in den Bedingungen explizit als Wertsache- dann sind Uhren eben Wertsachen per Definition im Versicherungsvertrag.
    Ansonsten können Uhren zur Wertsache werden (sofern sie nicht explizit genannt sind, gilt ggf. bei Golduhren der Schmuck-Charakter) -> siehe z. B. OLG Frankfurt AZ 7 U 119/16.
    Damit gelten womöglich -sofern versichert – die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen entsprechend des vereinbarten Tarifs.
    Diese Entschädigungsgrenzen können übrigens drastisch nach unten korrigiert werden, sofern der Versicherer ab einer bestimmten Summe die Lagerung in einem Tresor vorschreibt (und damit meine ich nicht einen Tresor für 50 Euro aus dem Baumarkt).
    Die Entschädigung kann übrigens auch durch Unterversicherung des gesamten Hausrates nach unten korrigiert werden.
  4. Sprechen wir über Einbruch / Diebstahl oder Raub (mit Gewaltanwendung) oder Trickdiebstahl?
    Auch das kann erheblichen Einfluss auf die Entschädigungsleistung haben.
    Angefangen bei den Entschädigungsgrenzen (Einbruch), Raub (sollte vermutlich versichert sein… auf jeden Fall immer zur Polizei und die spuren der Gewalteinwirkung dokumentieren lassen!) oder Trickdiebstahl (meist gibt´s nix).
  5. Diebstahl im Hotelzimmer – wieder ein anderer Fall. Hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausrat.

Nun sind Sie nicht schlauer oder?
Seien Sie mir nicht böse, wenn ich an dieser Stelle abbreche und nicht wirklich „berate“. Das ganze Thema ist umfassend, komplex und ehrlicherweise: sehr trockene Materie.
Mein Rat ist kurz und knapp:
Schreiben Sie auf was Sie in Ihrer Sammlung haben (Anschaffungspreis und Marktwert), melden Sie es Ihrem Versicherer und lassen Sie sich bitte beraten. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite.
Wenn Sie ein wenig die gängigen Suchmaschinen bemühen, finden Sie diverse Abhandlungen über dieses Thema. Ich bin kein Freund solcher Pauschalberatungen – Versicherungen sind individuelle Verträge und genau so sollte man damit umgehen: individuell.

Spezielle Uhrenversicherungen

Macht sowas Sinn? Eventuell ja. Die normalen Hausratversicherungen decken meist nicht alles bzw. nur den Anschaffungspreis. Das kann bei Uhren, die weit über Listenpreis liegen, schon mal ziemlich ins Auge gehen.

Warum sage ich hier nicht „das macht total Sinn – schließen Sie es bei der ABC Versicherung ab“? Es würde sowohl eine eingehende Studie der Bedingungen als auch eine Erfahrung voraussetzen. Hier steige ich dann auch aus.. bitte befassen Sie sich selbst mit diesem Thema und treffen Sie Ihre Entscheidung.

Zwei Anbieter für solche Versicherungen kann ich Ihnen nennen:
segurio.de – man sieht sofort den Preis für die Versicherung, Bedingungen im Antragsprozess. Bilder sollte man hochladen, muss man nicht.
asspario.de – kein direkt angezeigter Preis, Gutachten etc. notwendig

Welches Unternehmen dahinter steht und die Deckung übernimmt, hat sich mir nicht ad hoc erschlossen.

Vielleicht konnte ich Sie sensibilisieren?